Mitteilungen ZV
Aus der ZV Sitzung vom 8. Februar 2017
Der Zentralvorstand traf sich am 8. Februar 2017 in der Geschäftsstelle des ESV in Ersigen zur letzten ordentlichen Sitzung des Geschäftsjahres 2016. Folgende Entscheide werden kommuniziert:
AV ESV 2017 in Marin-Epagnier:
Eingang Anträge (Traktandum 11)
- Rechtzeitig ist vom SWSV ein Antrag eingereicht worden. Es handelt sich dabei um einen Vorschlag den Wahlmodus an der AV für die Vergabe des Jubiläumsschwingfest 125 Jahre ESV 2020, nicht wie den Statuten (Art. 7.1) vorgesehen, zu ändern.
- Der Antrag wird in der Zeitschrift «Schwingen Hornussen Jodeln» gemäss Statuten Art. 5.4 veröffentlicht
- Bestimmung der Reihenfolge (mittels Los) der Präsentationen der Kandidaturen für das Jubiläumsschwingfest 125 Jahre ESV im Jahr 2020 (Traktandum 15):
- Appenzell
- Luzern
- Grenchen
- Neuenburg
- Bern
- Wahl/Information Festort Jubiläumsfeier 125 Jahr ESV 2020 (Traktandum 16)
- Bis Ende Januar 2017 sind keine gültigen Bewerbungen für die Durchführung der Jubiläumsfeier eingegangen. Der ZV hat sich entschieden die Durchführung nach der AV ESV 2017 in der Zeitschrift «Schwingen Hornussen Jodeln» nochmals auszuschreiben.
- Die von den Mitgliedern des AV-Büros revidierten Richtlinien für die Organisation der AV wurden genehmigt.
Unspunnen-Schwinget vom 27. August 2017:
- Verteilung der 120 teilnehmenden Schwinger auf die Teilverbände:
- BKSV: 32
- ISV: 33
- NOSV: 31
- NWSV: 14
- SWSV: 10
Total: 120
- Laut Pflichtenheft Unspunnenschwinget 2017 hat der ESV Anrecht auf 10 000 Tickets. Das OK-Unspunnenschwinget gewährt aber dem ESV für seine Mitglieder 11 000 Tickets. Anhand der effektiv in den Saisons 2015 und 2016 teilnehmenden Schwinger (mindestens ein Anlass/Faktor 2/3) und der Anzahl Jungschwinger der Jahre 2015 und 2016 (Faktor 1/3) wurde die Verteilung – nach Abzug der Tickets für die Ehrenmitglieder, Schwingerkönige und Funktionäre des ESV – auf die Teilverbände vorgenommen.
Technik:
- Umsetzung Richtlinien Einladungsbegehren:
- Die Richtlinien für Einladungsbegehren wurden nach der AV 2016 – gemäss den gefällten Entscheiden – überarbeitet und an der ZV- Sitzung vom 8. Juni 2016 genehmigt. Die Richtlinien für Einladungsbegehren wurden in der Zeitschrift «Schwingen Hornussen Jodeln» vom 21. Juni 2016 publiziert und sind unter www.esv.ch/verband/dokumente jederzeit abrufbar.
- Der ZV hat beschlossen den Artikel 2 nur für die ausserkantonalen (gilt auch für die bernischen Gauverbandsfeste) Kranzschwingfeste anzuwenden.
- Total sind beim TL ESV, Samuel Feller 22 Gesuche zum Besuch von ausserkantonalen Kranzschwingfesten eingegangen, bei dem die Schwinger die Mindestanzahl von vier absolvierten Regional-/Rangschwingfesten im Jahr 2016 nicht erreicht haben. Der ZV hat auf Antrag der TK ESV die Gesuche behandelt und den Entscheid «bewilligt»/«nicht bewilligt» gefällt.
- Die einzelnen Schwinger wurden schriftlich über den Entscheid orientiert.
Wahl der Mitglieder der Antidopingkommission (Statuten Art. 18):
- Um eine geordnete Übergangslösung vom bisherigen System zu den ab dem 1. Januar 2017 unter dem Statut von Antidoping.ch gültigen Weisungen gewähren zu können, haben sich folgende bisherige Mitglieder der Dopingkommission ESV bereit erklärt in der Antidopingkommission für ein Jahr mitzuwirken:
- Antidopingverantwortlicher: Alfred Brunner Steffisburg
- Mitglied: Edi Ritter, Gordola
- Mitglied: Charly Hofstetter, Pentéréaz
- Der ZV hat nun die Aufgabe möglichst rasch neue Mitglieder für die Kommission zu rekrutieren, damit die Arbeiten mit Beginn des Jahres 2018 übergeben werden können.
Verschiedenes:
- Der bisherige Sponsoringvertrag mit der Migros im Bereich des Nachwuchses konnte für die Periode 2017 – 2019 verlängert werden.
- Das Gesuch des Schwingklubs Reichenbach um eine finanzielle Beteiligung beim Neubau der Schwinghalle wird positiv beantwortet. Der gesprochene Betrag wird nach der Fertigstellung des Rohbaus ausbezahlt.
Rolf Gasser, Geschäftsstellenleiter und Redaktor ESV