Beiträge an Schwingfestorganisatoren
Gesuchformular für Pauschalbeitrag an Schwingfeste
Die Organisatoren von Schwingfesten (Nachwuchs-, Rang- und Kranzschwingfeste) erhalten einen Pauschalbeitrag von CHF 750.00 für Unfallverhütung und Soforthilfe bei Unfällen. Die Organisatoren müssen den Beitrag bei der Hilfskasse des ESV einfordern.
Die Beiträge werden nur für Schwingfeste geleistet, die die Voraussetzungen von Art. 2, Abs. 3 des Versicherungsreglements der Hilfskasse des ESV erfüllen. Weitere Informationen für die Einforderung dieses Beitrages entnehmt ihr bitte dem Gesuchformular.
Das Formular ist ab sofort auf der Webseite aufgeschaltet:
www.esv.ch/hkesv/dokumente_downloads/
Diese Massnahmen wurden von der Verwaltungskommission der Hilfskasse ESV, mit Wirkung ab dem 01. Januar 2025, beschlossen.
Verwaltungskommission der Hilfskasse ESV