Bis 20-Jährige dürfen wieder schwingen
Der Eidgenössische Schwingerverband ist sehr erfreut über die Lockerungen vom BAG im Bereich vom Sport. Die getroffenen Massnahmen erlauben den bis 20-jährigen (alle mit Jahrgang 2001 und jünger) wieder im Sägemehl zu schwingen. Zudem sind auch wieder Wettkämpfe für diese Alterskategorien erlaubt.
Die konkreten und nötigen Massnahmen für die Durchführung vom Trainingsbetrieb und auch von Wettkämpfen werden direkt an die verantwortlichen Personen in den Schwingklubs verteilt.
Der Zentralvorstand stuft diese Möglichkeiten als positives Zeichen für die Zukunft ein.
Jakob Aeschbacher
Kommunikation / Marketing ESV