Covid-19-Massnahmen ab dem 20.12.2021
Die Mitglieder des Zentralvorstandes ESV sehen die Notwendigkeit der Verschärfung der Massnahmen gegen das Coronavirus durch den Bundesrat. Angesichts der hohen Belegung der Intensivstationen und der damit verbundenen Belastung des Gesundheitspersonals muss die aktuelle, negative Entwicklung der Pandemie verlangsamt und letztlich gestoppt werden.
Die am 17. Dezember 2021 vom Bundesrat beschlossene Einführung der 2G+-Regel für den Sport (Beginn ab 20. Dezember 2021, mit Geltungsbereich bis vorderhand zum 24. Januar 2022) hat für unser Schwingen als Breitensportart in der momentanen Winterzeit folgende Auswirkungen:
Training
- Die neue Regelung führt dazu, dass ungeimpfte Schwinger ab dem 16. Lebensjahr nicht mehr an den Schwingtrainings teilnehmen können.
- Demgegenüber können Schwinger, bei denen die zweite Impfung nicht länger als vier Monate zurückliegt, oder die bereits die Booster-Impfung hinter sich haben, weiterhin ohne Maske beim effektiven Schwingtraining teilnehmen.
- Schwinger deren zweite Impfung über vier Monate zurückliegt, brauchen einen negativen Covid-Test.
- Die gleiche Handhabung gilt auch für Genesene.
- Die Möglichkeit besteht auch, dass ein Training mit Maske für alle mit einem gültigen Covid-Zertifikat durchgeführt werden kann (zB. Schulschwingen). Das heisst, die Impfung oder die Krankheit Covid kann auch länger als vier Monate zurückliegen.
- Die Nachwuchsschwinger bis 16 Jahre sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Hallenschwinget
- Für Aktivschwinger gelten zur Teilnahme die gleichen Auflagen, wie beim Training.
- Für Hallenschwinget von Nachwuchsschwingern bis 16 Jahre gibt es weiterhin keine Einschränkung bei den Teilnehmern.
- Für die beteiligten Funktionäre gelten an Aktiv- wie Nachwuchsschwinget die gleichen Auflagen, wie für die Aktivschwinger.
- Für die Zuschauer gelten die Massnahmen wie Masken- und Sitzpflicht, Konsumation nur im Sitzen sowie die allgemeinen 2G-Regeln (geimpft, genesen.)
Versammlungen
- An den Versammlungen der Verbände (Klubs und alle Stufen der Verbände) gelten die Massnahmen ab dem 20. Dezember 2021 wie Masken- und Sitzpflicht, Konsumation nur im Sitzen sowie die allgemeinen 2G-Regeln (geimpft, genesen).
Die Mitglieder des Zentralvorstandes ESV sind sich der Tragweite der Massnahmen bewusst, hoffen aber, dass die Massnahmen am 24. Januar 2022, wie vom Bundesrat in Aussicht gestellt, wieder gelockert werden können.
Trotz den nicht erbaulichen Neuigkeiten wünschen wir euch allen und euren Angehörigen besinnliche Weihnachtstage und schon heute einen guten Rutsch ins neue Jahr mit dem schwingerischen Motto «Schwingfeste 2022 zu 100% ja, auch mit 2G/3G».
Rolf Gasser, Leiter der Geschäftsstelle