Medienmitteilung
Sperre für den Schwinger Sven Schurtenberger aufgehoben
Die Rekurskommission Werbung des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) hat die mit Urteil der Werbekommission ESV vom 2. Oktober 2019 verhängte Sperre gegen den Schwinger Sven Schurtenberger für die Saison 2020 aufgehoben.
Die Rekurskommission kam zum Schluss, dass nach Sachlage eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung des Reglements Werbung ESV nicht vorliegt, was die Voraussetzung für eine Sanktion im Sinne von Artikel 43.2 der Statuten ESV wäre.
Für das Nichteinhalten des Verfahrensgrundsatzes hat die Rekurskommission dem Schwinger eine Busse auferlegt.
Der Entscheid der Rekurskommission ist endgültig. Er tritt nach Eröffnung sofort in Rechtskraft.
Rekurskommission Werbung ESV