Mitteilung betreffend Massnahmen Covid-19 ab 29. Oktober 2020
Massnahmen Covid-19 ab 29. Oktober 2020
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 die weiterführenden Massnahmen wegen der Corona-Pandemie ab dem 29. Oktober 2020 auch betreffend Sport und der allgemeinen Versammlungen bekanntgegeben.
Die für den ESV relevanten Punkte sind:
• Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen und Kontaktsport sind verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren und der professionelle Bereich.
• Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen, politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen. In Restaurants und Bars dürfen höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen.
Der ZV ESV hat die Massnahmen analysiert.
Für den Bereich Schwingtraining / Wettkämpfe ergeben sich folgende Massnahmen:
• Wettkämpfe sind auf allen Altersstufen (vom Jungschwinger bis zum Aktivschwinger) bis auf Weiteres verboten.
• Für über 16-jährige Personen sind Kontaktsportarten generell verboten. Das heisst, für über 16-jährige gilt gesamtschweizerisch ein generelles Verbot von Schwingtrainings. Athletiktraining unter Einhaltung der Mindestmassnahmen und ohne Körperkontakt sind erlaubt.
• Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag gelten für Trainings keine nationalen Einschränkungen. Hier sind die kantonalen Vorschriften massgebend und einzuhalten. Jeder Verband ist verantwortlich, dass diese geltenden Vorschriften eingehalten werden.
• Die Hilfskasse vom Eidgenössischen Schwingerverband lehnt in ihrem Versicherungsreglement jegliche Haftung für Schwingunfälle ab, die während eines solchen Verbots entstanden sind.
Für den Bereich Versammlungen ergeben sich folgende Massnahmen:
• Bei allen anstehenden Hauptversammlungen, Generalversammlungen und Delegiertenversammlungen sind die Einschränkungen zu berücksichtigen und im Zweifelsfall ist die Versammlung auf dem schriftlichen Weg durchzuführen.
Diese Weisungen gelten bis der Bundesrat oder die Kantone neue Massnahmen erlassen.
Der ZV hält am Konzept «Schwingfeste 2021 zu 100% ja» fest und sucht zusammen auch mit den Verantwortlichen von Swiss Olympic und der Arbeitsgruppe Kampfsportarten nach Lösungen im Bereich der Trainings und Wettkämpfe in der Zeit ab Dezember 2020.
Rolf Gasser
Leiter Geschäftsstelle ESV