Mitteilungen des ZV ESV
Die Mitglieder des ZV ESV trafen sich am 25./26. Oktober 2024 in Bern zur fünften Sitzung des Jahres und besprachen neben den ordentlichen Geschäften in der jährlich einmal stattfindenden Klausurtagung strategische Themen der mittelfristigen und langfristigen Zukunft.
Herausforderungen im ESV 2025 und ff
Die anstehenden Herausforderungen wurden anhand des bereits im letzten Jahr erstellten Dokuments besprochen. Dabei wurde unterschieden in erledigte und unerledigte Herausforderungen:
Erledigt:
- Wahl Ausbildungsverantwortlicher / Verbandscoach J+S ESV
- Wahl Leiter Geschäftsstelle ESV ab Frühjahr 2025
- Fertigstellung und Unterzeichnung Pflichtenheft ESAF 2028
- Aufbau Fotoarchiv für die Fotografen
Nicht erledigten Pendenzen, ebenso wie neu aufgenommene Fragestellungen wurden notiert und werden periodisch an den ZV-Sitzungen behandelt.
Unterstützungsfond ESV
Der Schwingklub March-Höfe hat ein Gesuch zur finanziellen Unterstützung für die neue Schwinghalle in der Gemeinde Schübelbach an den ESV gestellt. Die Mitglieder des ZV unterstützen den Schwinghallenneubau in Schübelbach mit dem gemäss dem gültigen Reglement für Schwinghallenbau «Beiträge an Um- und Neubauten von Schwinghallen» mit dem Maximalbetrag von Fr. 10'000.- Der Betrag wird nach der Fertigstellung des Rohbaus ausgeschüttet.
Bergkranzfestverteiler 2025
Die Mitglieder des ZV ESV haben den Bergkranzfestverteiler, wie von der TK ESV vorgeschlagen, genehmigt:
Verteiler Schwinger und Kampfrichter am ESAF 2025 im Glarnerland+
Ebenso wurden die Anzahl Schwinger und Kampfrichter pro Teilverband für das ESAF 2025, auch hier wie von der TK ESV vorgeschlagen, bestimmt:
Genehmigung von technischen Weisungen
Die folgenden technischen Weisungen wurden auf den Antrag der TK und der TKJ genehmigt und treten per sofort, oder per 1. Januar 2025 in Kraft:
a) Richtlinien für Einladungsbegehren (Artikel 2 «Allgemeines» / Aenderung)
Jeder Schwinger muss pro Jahr an mindestens vier Rang-Schwingfesten ohne Kranzabgabe (wovon mindestens drei im eigenen Teilverband) teilnehmen. Wird diese Anzahl nicht erreicht, darf er im Folgejahr ausserhalb des eigenen Teilverbandes an keinem Kantonal-, Gau- und Teilverbandsfest teilnehmen. In begründeten Fällen (z.B. bei Verletzung des Schwingers) und auf Antrag des Schwingklubs oder Sektion kann der ZV Ausnahmen bewilligen. Anträge müssen bis 15. November schriftlich und begründet an den TL ESV eingereicht werden. Bei gleichzeitiger Durchführung steht das eigene Kantonal-/Gauverbandsfest über demjenigen eines anderen. Ausnahme: 16-jährige Aktive müssen diese Anforderung nicht erfüllen
b) Weisungen für Kategorie 6+7 Jahre
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c) Weisungen für «Teilnahme von Mädchen an ESV-Schwingfesten»
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Rückblick Saison 2024
Die Analyse zur Saison 2024 wurde vorgenommen und es konnte ein positives Fazit sowohl im technischen wie auch im administrativen und organisatorischen Bereich gezogen werden. Der gesamte ESV dankt auch nochmals den beiden Organisatoren der Eidgenössische Anlässe 2024, dem ENST in Sion unter der Leitung von Philipp Matthias Bregy und dem EJSF in Appenzell unter der Leitung von Reto Mock für die jeweils sehr gute Organisation.
Rolf Gasser, Leiter der Geschäftsstelle ESV