Mitteilungen ZV ESV

Am 9. Mai 2023 trafen sich die Mitglieder des ZV ESV zur ersten Sitzung des Geschäftsjahres 2023 in der neuen Zusammensetzung. Die Sitzung fand in der sanft renovierten Eidgenössische Schwingerstube im Gasthof Bären von Trubschachen statt.

Statuten ESV / Ausgabe 2023

Die an der AV 2023 in Unterägeri genehmigten Statuten sind unter www.esv.ch/downloads/ESV_Statuten_Ausgabe_2023_de.pdf auf der Webseite des ESV unter Verband/Dokumente abrufbar. Die Statuten werden nicht gedruckt. Auf Wunsch können sie aber bei der Geschäftsstelle (Tel.: 034 / 445 20 89 oder [email protected]) bezogen werden.

Protokoll der AV vom 18./19. März 2023 in Unterägeri

Das Protokoll wurde vom AV-Sekretär Ueli Schneider ordnungsgemäss erstellt und vom Übersetzter Guido Sturny in die französische Sprache übersetzt. Der ZV ESV hat das Protokoll unter bester Verdankung an die Herren Schneider und Sturny genehmigt. Gemäss Artikel 8 der Statuten ist das Protokoll innert drei Monaten im Publikationsorgan zu veröffentlichen. Das Protokoll kann unter www.esv.ch/verband/dokumente/protokoll eingesehen werden. Im Newsletter des ESV vom Monat Mai 2023 werden die News der ZV-Sitzung mit dem Hinweis auf das Protokoll der AV 2023 ebenfalls veröffentlicht. Das Protokoll kann in schriftlicher Form zudem beim AV-Sekretär Ueli Schneider (Mobile: 079 / 667 69 54 oder [email protected]) bezogen werden.

Etat ESV 2023

Der ZV hat entschieden das Etat 2023 erstmals nicht mehr zu versenden. Mit der Bekanntgabe von persönlichen Daten ist mit dem neuen Datenschutzgesetzt sorgsam umzugehen. Das Etat kann aber weiterhin bei der Geschäftsstelle (Tel.: 034 / 445 20 89 oder [email protected]) gegen Abgabe der Erklärung, dass die Daten nicht missbräuchlich verwendet werden, in Papierform bezogen werden.

Wahl Mitglied Expertengruppe Vorprüfung ESAF

Der ZV ESV hat auf Antrag des Leiters der Expertengruppe Vorprüfung ESAF, Rolf Gasser, den Eidg. Kranzschwinger des Jahres 1986, langjährigem Mitglied der VK HKESV und heutigem ESV-Ehrenmitglied, Walter Lötscher, Baar, als neues Mitglied gewählt. Walter Lötscher wird für den Bereich Infrastruktur zuständig sein. Als Leiter der Abteilung Infrastruktur des ESAF 2019 in Zug sowie als ausgebildeter Bauleiter und heutiger Fachleiter Projektrealisierung eines Immobilienunternehmens ist er dafür bestens geeignet.

Richtlinien Einladungsbegehren / Art. 2

Auf Antrag des Aktivenrates hat sich die TK ESV mit den Ausführungsbestimmungen zu Artikel 2 der Richtlinien Einladungsbegehren aus dem Jahre 2019 (www.esv.ch/downloads/ESV_Richtlinien_fuer_Einladungsbegehren_2019) auseinandergesetzt. Die bisher aufgeführte Klausel «Jeder Schwinger muss im eigenen Teilverband pro Jahr an mindestens vier Schwingfesten ohne Kranzabgabe teilnehmen. Wird diese Anzahl nicht erreicht, darf er im Folgejahr ausserhalb des eigenen Teilverbandes an keinem Schwingfest mit Kranzabgabe teilnehmen. In begründeten Fällen (z.B. bei Verletzung des Schwingers) und auf Antrag des Schwingklubs oder Sektion kann der ZV Ausnahmen bewilligen» wurde bisher nicht gemäss Wortlaut angewendet. Denn das hätte bedeutet, dass ein Schwinger der nicht an vier Rangschwingfesten im eigenen Teilverband teilgenommen hat in der Konsequenz an keinem auswärtigen Teilverbands- und Bergkranzfest und juristisch gesehen eben auch nicht an einem ESAF - wenn es nicht im eigenen Teilverband stattfindet -, hätte teilnehmen können. Die TK hat folgenden Vorschlag dem ZV für eine angepasste Fassung des Artikels 2 unterbreitet:
Jeder Schwinger muss pro Jahr an mindestens vier Rangschwingfesten ohne Kranzabgabe (wovon mindestens drei im eigenen Teilverband) teilnehmen. Wird diese Anzahl nicht erreicht, darf er im Folgejahr ausserhalb des eigenen Teilverbandes an keinem Kantonal-, Gau- und Teilverbandsfest teilnehmen. In begründeten Fällen (z.B. bei Verletzung des Schwingers) und auf Antrag des Schwingklubs oder Sektion kann der ZV Ausnahmen bewilligen. Anträge müssen bis 15. November schriftlich und begründet an den TL ESV eingereicht werden.
Der ZV hat den Vorschlag der TK einstimmig genehmigt. Die angepassten Richtlinien treten 2024 in Kraft und werden erstmals 2025 umgesetzt.

Ticketpreise Eidgenössisches Jubiläumsschwingfest vom 8. September 2024 in Appenzell

  • Tribünenplatz gedeckt: 130.-
  • Tribünenplatz ungedeckt: 100.-
  • Rasensitzplatz:   65.-

Bestimmung Anzahl Kampfrichter pro Teilverband an den Schwingfesten mit Eidg. Charakter 2024

• Eidg. Nachwuchsschwingertag vom 25. August 2024 in Sion (5 Schwingplätze):
- ISV: 3
- BKSV: 3
- NOSV: 3
- NWSV: 3
- SWSV: 3
- Dazu stellt jeder Teilverband einen Ersatzkampfrichter

• Eidgenössisches Jubiläumsschwingfest vom 8. September 2024 in Appenzell (4 Schwingplätze)
- ISV: 3
- BKSV: 3
- NOSV: 3
- NWSV: 1
- SWSV: 2
- Dazu stellt jeder Teilverband einen Ersatzkampfrichter

Verschiedenes

• Das Festplakat des ENST vom 25. August 2024 in Sion wurde genehmigt.
• Die Übergabegespräche und -arbeiten im Bereich Finanzen (von Peter Achermann zu André Sigrist) und im Bereich des Technischen Leiters Jungschwingen (von Res Betschart zu Thomas Notter) sind erledigt.

Rolf Gasser, Leiter der Geschäftsstelle

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