Rahmenschutzkonzept "Schwingfeste 2021 zu 100% ja"
Das oberste Gebot des Zentralvorstandes, der Technischen Kommissionen und des Aktivenrates des ESV ist es, dass 2021 alle Schwingfeste, ob gross oder klein und für Jung-, Nachwuchs- oder Aktivschwinger durchgeführt werden. Organisatoren, die ihre Schwingfeste nicht durchführen können, haben die Pflicht dem jeweiligen Verband/Klub Meldung zu erstatten. Der jeweilige Klub/Verband steht in der Pflicht den Anlass in einer anderen Form durchzuführen. Die BAG- und auch die kantonalen Vorschriften müssen uneingeschränkt eingehalten werden.
Unter diesem Motto wurde in den letzten Wochen unter der Leitung des Eidg. Technischen Leiters, Stefan Strebel, ein Rahmenschutzkonzept für die Durchführung der Schwingfeste 2021 unter den Vorzeichen, dass die Auswirkungen von Covid-19 auch im Jahr 2021 alle Lebensbereiche betreffen wird, erstellt.
Eine Checkliste zu den Ausführungen des Rahmenkonzeptes für die Organisatoren kann bei der Geschäftsstelle ESV oder den jeweiligen Teilverbandspräsidenten bezogen werden.
Rolf Gasser
Leiter der Geschäftsstelle