Schwingfeste der Aktiven ab Juni 2021
Der Zentralvorstand (ZV) des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) hat die Beschlüsse und deren Ausführungsbestimmungen des Bundesrates vom 26. Mai 2021 analysiert und kann dazu wie folgt orientieren:
• Öffnungsschritt per 31. Mai 2021:
- Training und Wettkämpfe der Ü20-Schwinger sind im Freien ohne Maske bis zu 50 Teilnehmer erlaubt. Dies hat zur Folge, dass ab sofort Rangschwingfeste der Aktiven mit einer Teilnehmerzahl von maximal 50 Schwinger gestattet sind. Dazu sind mit den notwendigen Schutzkonzepten maximal 300 Zuschauer erlaubt. Der ZV empfiehlt den Teilverbänden, Kantonal-/Gauverbände und Schwingklubs/Sektionen im Monat Juni von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und Rangschwingfeste zu organisieren. Damit können ab dem Monat Juni 2021 nun wieder alle Schwinger Wettkämpfe bestreiten. Trainings in der Schwinghalle sind ohne Maske in beständigen Vierergruppen ebenfalls wieder möglich.
- Jeder Kanton kann fünf Pilotveranstaltungen an interessierte Organisationen mit 1'000 Personen (teilnehmende Schwinger, Funktionäre, Betreuer, Helfer, Medienvertreter und Zuschauer) im Freien für den Monat Juni 2021 bewilligen. Diese Pilotveranstaltungen erlauben es, dass die geplanten Kranzschwingfeste im kommenden Monat möglicherweise stattfinden können. Bedingung dazu ist aber ein rasches Gesuch mit dem entsprechenden Schutzkonzept an den jeweiligen Kanton. Die Teilverbandspräsidenten und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind gerne bereit bei Fragen zur Vorgehensweise jederzeit Auskunft zu geben.
- Weiterhin gilt: die Vorschriften des BAG müssen zu jeder Zeit eingehalten werden!
• Geplanter Öffnungsschritt per 1. Juli 2021:
- Ab dem 1. Juli sind Grossveranstaltungen wieder möglich. Maximal können 5'000 Personen an einer Grossveranstaltung mit Sitzpflicht (zwei Drittel Auslastung der zur Verfügung stehenden Sitzplätze) teilnehmen.
- Nach unserer Interpretation gilt auch hier, dass die teilnehmenden Schwinger, Funktionäre, Betreuer, Helfer, Medienvertreter Teil dieser Gesamtzahl sind.
- Fazit: Ab dem Juli 2021 können alle geplanten Kranzschwingfeste mit den vorgegebenen Parametern und der jeweils üblichen Teilnehmerzahl an Schwingern durchgeführt werden.
• Geplante weitere Öffnungsschritte ab dem 20. August 2021:
- Ab dem 20. August 2021 können Grossveranstaltungen mit maximal 10'000 Personen stattfinden. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden.
Die Mitglieder des ZV ESV erachten die weiteren Schritte der Lockerungen per 31. Mai als erfreuliches Etappenziel auf dem Weg zurück in die «alte Normalität» und hoffen, dass sich die kommunizierten weiteren Öffnungsschritte per 1. Juli und 20. August ohne Probleme dann auch umsetzen lassen.
Wir freuen uns für die Aktivschwinger ab dem 20. Altersjahr, dass sie nun endlich auch wieder Schwingfeste bestreiten können und wünschen ihnen schon jetzt das nötige Wettkampfglück.
Rolf Gasser
Leiter der Geschäftsstelle