Schwingtraining ab 6. Juni 2020 wieder erlaubt

Die Vorfreude, aber damit verbunden auch die Herausforderungen für die Wiederaufnahme der Schwingtrainings ab dem 6. Juni 2020 sind gross.
Diesen News beiliegend findet ihr das von Swiss Olympic erstellte Standardschutzkonzept, das von jedem Verband / Klub, der Trainings anbietet, selber finalisiert und freigegeben werden muss. Dazu senden wir euch ebenfalls die Grafik für die «Rahmenbedingungen für den Sport nach Lockerungen der Massnahmen». Es empfiehlt sich diese Grafik im Trainingslokal gut sichtbar aufzuhängen.

Der ZV ESV hält fest:

  • Das bisherige Schutzkonzept für den Athletikbereich ist Makulatur. Der Eigenverantwortung und der zu dokumentierende Rückverfolgbarkeit kommt aber nun eine ganz spezielle Bedeutung zu.
  • Es ist eine absolute Pflicht beständige Trainingsgruppen zu definieren und diese mittels einer Tabelle bei jedem Training festzuhalten (inklusive einer Regelung für das Duschen). Sollten sich innerhalb der Gruppe Corona-fälle ergeben, wird diese gesamthaft in die Quarantäne geschickt!
  • Bei Wechsel von verschiedenen Gruppen am gleichen Trainingstag sind die gängigen Abstandsregeln und Hygienemassnahmen einzuhalten.
  • Jungschwingertage und Schwingfeste jeglicher Art sind bis auf weiteres untersagt. Wir werden euch bei einer Änderung dieser Vorschrift über die Bedingungen bei schwingerischen Anlässen orientieren.

Freuen wir uns über nun über den ersten grossen Schritt in die Normalität für unseren Sport, vergessen dabei aber nicht, dass wir weiterhin zum Wohle von uns allen die allgemeinen Regeln in Bezug auf Covid-19 der letzten Monate nicht ausser Acht lassen.

Rolf Gasser
Geschäftsstellenleiter

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