Wettkampfmässiges Schwingen ist grundsätzlich wieder erlaubt
Nach den neusten Lockerungsmassnahmen vom Bundesrat, sind wettkampfmässige Schwingfeste mit bis zu maximal 1'000 Personen wieder erlaubt.
Anlässe mit mehr als 1'000 Personen bleiben nach wie vor bis Ende August verboten.
Jeder Veranstalter muss weiterhin umfangreiche Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen treffen und die nötigen Konzepte erstellen.
Wir begrüssen die beschlossenen Lockerungsmassnahme. Der Entscheid ob ein Schwingfest mit den nötigen Vorkehrungen durchgeführt werden kann, liegt vollumfänglich in der Kompetenz des jeweiligen Teil-, Kantonal- & Gauverbandes und des Organisations-Komitees.
Swiss Olympic wird im Verlauf der Woche weitere Informationen zu den neuen Regelungen veröffentlichen. Sobald wir im Besitz von diesen Informationen sind, werden wir sie umgehend weiterleiten und veröffentlichen
Jakob Aeschbacher
Kommunikation / Marketing