Wettkampfmässiges Schwingen – Konkretisierung Swiss Olympic
Swiss Olympic hat weitere Konkretisierungen veröffentlicht, welche auch für die Organisation von Schwingfesten und den Trainingsbetrieb gelten.
Seit Montag, 22. Juni 2020 dürfen Sportveranstaltungen mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Sofern es zu keiner Durchmischung der Zuschauer und Schwinger kommt, sind auch 1000 Zuschauer möglich. Das Organisationskomitee muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Eine Durchmischung dieser Gruppen ist nicht erlaubt. Kann innerhalb dieser Gruppen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, empfiehlt sich gemäss BAG zudem das Tragen einer Schutzmaske. Gilt bei einem Schwingfest jedoch eine generelle Maskenpflicht und/oder kann die Abstandsregelung (1,5m) durchgehend eingehalten werden, kann die Aufteilung auf Gruppen und die Erfassung der Personendaten verzichten werden.
Es ist zu beachten, dass die Kantone die Obergrenze von Anwesenden an Veranstaltungen reduzieren können.
Weiter muss nach wie vor bei Trainings ein Schutzkonzept vorhanden sein. Das Schutzkonzept kann aber inzwischen sehr vereinfacht werden.
Sowohl das angepasste Musterschutzkonzept wie auch die Grafik mit den geltenden Schutzmassnahmen können auf dieser Seite heruntergeladen werden oder sind auf der Webseite von Swiss Olympic aufgeschaltet.
Jakob Aeschbacher
Leiter Marketing / Sponsoring