Wichtiger Öffnungsschritt - Trainingsstart im Sägemehl für alle ab dem 26. April 2021
Mit den Öffnungen vom 1. März und vom 17. März 2021 sind Schritte eingeleitet worden die einerseits den U20 Schwingern Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten ermöglichen und andererseits der definierten Gruppe von 120 Leistungsschwingern (Auswahl in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen von Swiss Olympic) das Training im Sägemehl wieder gestatten.
Der ESV stellt mit Genugtuung fest, dass bereits erste Jung- und Nachwuchsschwingertage stattgefunden haben und andererseits, dass der Trainingsverlauf der Leistungskategorie sehr zufriedenstellend angelaufen ist.
In den Ausführungsdokumenten des BAG / BASPO zu den allgemeinen Öffnungsschritten per 19. April 2021 sind für den Schwingsport (Breitensport) folgende Passagen von Bedeutung:
- Es ist zu unterscheiden zwischen Sport im Freien und Sport in Innenräumen: Sport im Freien kann alleine oder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterperson), unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern oder permanenter Maskentragpflicht ausgeübt werden. Die dazu benötigten Sportanlagen dürfen geöffnet werden. Sport in Innenräumen ist ebenfalls für Einzelpersonen oder Gruppen bis maximal 15 Personen, unter Einhaltung des Mindestabstands sowie permanenter Maskentragpflicht möglich. Sport ohne Maske ist drinnen nur unter bestimmten Ausnahme-Bedingungen möglich (Schwingen: U20-Schwinger und Schwinger der Leistungssportgruppe).
- Unter Kontaktsportarten sind beispielsweise Kampfsportarten oder Tanzen, aber auch Sportarten, bei denen der Körperkontakt bei der normalen Ausübung des Sports nicht vermieden werden kann, wie z.B. Fussball, Eishockey, Basketball, Volleyball usw. zu verstehen.
- Die Ausübung der Kampfsportarten draussen ist möglich, sofern eine Maske getragen wird. In Innenräumen ist Kampfsport im Breitensport weiterhin untersagt.
In Zusammenarbeit mit der TK und dem Aktivenrat beschliesst der ZV ab dem 26. April 2021:
- Die Öffnungsschritte vom 1. März 2021 (Training im Sägemehl und Wettkämpfe der U20-Schwinger) und 17. März 2021 (120 in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic definierte Schwinger der Leistungssportgruppe) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
- Die restlichen Ü20-Schwinger nehmen das Training unter folgenden Bedingungen wieder auf:
- Es dürfen maximal 15 Schwinger inklusive Trainingsleiter an einer Trainingslektion teil-nehmen.
- Es wird im Freien eine Sägemehlfläche von pro trainierendes Schwingerpaar von 20 m2 bei einer Höhe von mindestens 15cm gewalzt, errichtet.
- Es besteht eine permanente Maskenpflicht.
- Schwinger der Gruppen U20 und des Leistungssports können an den Trainings ebenfalls teilnehmen, haben sich aber dann an diese strengeren Regeln zu halten.
- Empfehlung:
- Nach dem langen Trainingsunterbruch wird empfohlen mit Schulschwingen (Stand oder Boden) in der ersten Phase zu beginnen.
- Es wird empfohlen, dass sich die Trainingsteilnehmer einmal pro Woche einem Corona-Selbsttest unterziehen.
Das gesamte Dokument des Schutzkonzeptes mit Gültigkeit ab dem 26. April 2021 liegt diesem Mailing bei und ist unter https://esv.ch/verband/dokumente/covid-19 aufgeschaltet.
Die Verantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzeptes ab dem kommenden Montag liegt bei den Athleten, beim Corona-Verantwortlichen des Klubs und bei den Trainern/Technischen Leitern der jeweiligen Trainingsgruppen. Die Mitglieder des ESV verhalten sich diszipliniert und vorbildlich und halten sich – nicht nur im sportlichen Bereich – an die von den Behörden empfohlenen Massnahmen. Der ESV zählt auf die Solidarität und Selbstverantwortung aller Mitglieder!
Jakob Aeschbacher, RL Kommunikation / Marketing Rolf Gasser, Leiter der Geschäftsstelle